Soziotherapie

Die Soziotherapie ist eine Leistung der Krankenkasse und ein spezielles Angebot für Menschen mit psychischen Erkrankungen, wie beispielsweise Antriebs-, Belastbarkeits- und Verhaltensstörungen oder Beeinträchtigung der Leistungs- oder Kommunikationsfähigkeit.

 

Die rechtliche Grundlage für eine Inanspruchnahme der Soziotherapie ist § 37a SGB V.

 

Mithilfe der Soziotherapie sollen Betroffene lernen, ihren Alltag selbstständig zu meistern, Selbstverantwortung zu übernehmen und ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen sowie soziale Angebote zu nutzen.

 

Gemeinsam mit Ihnen, dem Facharzt/der Fachärztin, der/die die Soziotherapie verordnet und unseren Soziotherapeut*innen wird ein Betreuungsplan entwickelt. Je nach Krankheitsfall können innerhalb von drei Jahren 120 Stunden Soziotherapie verordnet werden.

 

Auch in Ihrer häuslichen Umgebung möchten wir Ihnen zur Seite stehen, um Schwierigkeiten abzubauen, damit das Leben in der Gemeinschaft wieder Spaß macht und sie mit Freude auf Ihre Mitmenschen zugehen können. Somit können je nach Bedarf auch Hausbesuche vereinbart werden.

 

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