Ambulant Betreutes Wohnen (ABW)

Dieses Angebot wird so abgekürzt: ABW.

 

Es ist für Menschen,

die psychische Probleme haben,

längere Zeit krank waren oder

immer wieder im Krankenhaus waren.


Ziel ist es,

dass Sie wie bisher leben können,

also im gleichen Ort und in Ihrer gleichen Wohnung.

 

Sie sollen so selbstständig wie es geht leben können

und Ihren Alltag gut schaffen können. 

 

Es soll verhindert werden,

dass Sie wieder in ein Krankenhaus gehen müssen.

Das ist aber nicht immer möglich!


Für das ABW gibt es drei verschiedene Arten:

Betreutes Einzel-Wohnen (BEW)

Die Abkürzung ist: BEW.

 

Das bedeutet,

Sie wohnen weiter in ihrer eigenen Wohnung.

 

Dort werden Sie 1-2 Mal pro Woche von uns besucht.

Wohn-Gemeinschaft (WG)

Die Abkürzung ist: WG.

 

Wir haben verschiedene WGs.

Wenn in einer WG ein Zimmer frei ist,

können Sie dort einziehen.

Dort werden Sie von uns dann einzeln

und in der Gruppe unterstützt.

 

Auch hier werden Sie 1-2 Mal pro Woche von uns besucht.

Wohn-Kolleg

Das Wohn-Kolleg ist auch eine Wohn-Gemeinschaft.

Hier werden Sie auch einzeln

und in der Gruppe von uns unterstützt.

 

Das Wohnkolleg ist aber besonders:

hier werden Sie 7 Tage pro Woche, also jeden Tag und auch am Wochenende und an Feiertagen, für ein paar Stunden von uns unterstützt.

 

Die Betreuung im ABW machen wir so,

dass sie zu Ihnen passt.

Das nennt man: individuell.


Wir beraten und unterstützen Sie,

  • bei Ihnen zu Hause. Das nennt man dann: Haus-Besuche.

  • in Gesprächen mit Ihnen alleine. Das nennt man dann: Einzel-Gespräche.

  • in Gesprächen mit Ihren Mitbewohnern einer Wohn-Gemeinschaft. Das nennt man dann: Gruppen-Gespräche.

  • wenn es Ihnen nicht gut geht. Oder wenn Sie eine Krise haben.

  • wenn Sie auf eine Behörde gehen müssen oder Post bekommen haben.

  • wenn Sie zu einem Facharzt gehen müssen.

  • was Sie in Ihrem Alltag machen können.

  • damit Sie Geld, eine Wohnung, Essen und Kleidung haben.

  • so wie es im neuen Bundes-Teilhabe-Gesetz steht. Die Abkürzung ist: BTHG.

 

Wir beraten auch Ihre Eltern, Geschwister, Kinder und Bekannte.


Das Landratsamt im Ostalbkreis bezahlt die Kosten für das ABW.

Die zuständige Stelle heißt: Eingliederungshilfe.

 

Wer ein ABW bekommen kann, steht hier im Gesetz: Sozialgesetzbuch neun – SGB IX.

 

Wie lange man ein ABW bekommt ist immer unterschiedlich.


Weitere Informationen finden Sie hier: